PT-Arbeitsschutzund Schulungen Kostenloser Check
Stapler und Bagger

Staplerschein: Wie lange gilt er und was muss der Arbeitgeber tun?

Kurz gesagt
  • Der Staplerschein (Fahrausweis) gilt unbefristet und wird bundesweit anerkannt.
  • Fahren darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt, geeignet und ausgebildet ist und seine Befähigung nachgewiesen hat (§ 7 DGUV Vorschrift 68).
  • Der Arbeitgeber muss jeden Fahrer schriftlich beauftragen und jährlich unterweisen.
  • Für Bagger und Radlader gelten ähnliche Regeln (DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12).

„Mein Staplerschein ist von 2015, gilt der noch?“ Das ist eine der häufigsten Fragen, die wir hören. Die kurze Antwort: ja. Die lange Antwort: Der Schein allein reicht nicht. Entscheidend ist, was der Arbeitgeber zusätzlich tun muss.

Voraussetzungen für Staplerfahrer

Nach § 7 DGUV Vorschrift 68 darf ein Arbeitgeber mit dem selbstständigen Fahren eines Staplers mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • körperlich und geistig geeignet sind,
  • im Fahren ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben,
  • und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt wurden.

Auszubildende unter 18 dürfen unter Aufsicht fahren, soweit das für ihr Ausbildungsziel nötig ist.

Die Ausbildung in drei Stufen

Der DGUV Grundsatz 308-001 teilt die Ausbildung in drei Stufen ein:

  1. Allgemeine Ausbildung: Theorie und Fahrpraxis mit theoretischer und praktischer Prüfung. Danach gibt es den Fahrausweis.
  2. Zusatzausbildung: für besondere Bauarten oder Einsätze, zum Beispiel bestimmte Anbaugeräte.
  3. Betriebliche Ausbildung: am konkreten Stapler und auf dem Gelände des Betriebs, in dem gefahren wird.

Wie lange die Ausbildung dauert, hängt von der Vorerfahrung ab. Wir schulen auf Wunsch an Ihren eigenen Staplern, dann ist die betriebliche Einweisung gleich mit erledigt.

Wie lange ist der Staplerschein gültig?

Der Fahrausweis hat kein Ablaufdatum. Trotzdem gibt es drei Punkte, die Arbeitgeber oft übersehen:

  • Neuer Arbeitgeber: Die schriftliche Beauftragung gilt nur für den Betrieb, der sie ausgestellt hat. Wer den Job wechselt, braucht eine neue Beauftragung und eine Einweisung in den neuen Betrieb.
  • Anderer Stapler: Bei einem Gerät mit anderer Bauart oder Bedienung ist eine Einweisung nötig, teils auch eine Zusatzausbildung.
  • Lange Pause: Wer jahrelang nicht gefahren ist, sollte vor dem Einsatz eine Auffrischung bekommen.

Die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer

Wie alle Beschäftigten müssen Staplerfahrer mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Typische Themen sind die Tragfähigkeit und das Lastschaubild, Verkehrswege und Fußgänger im Lager, die tägliche Einsatzprüfung, das Abstellen des Staplers und das Verhalten bei Kippgefahr. Die Unterweisung wird mit Datum, Themen und Unterschrift dokumentiert.

Und der Baggerschein?

Für Erdbaumaschinen wie Bagger, Minibagger und Radlader gilt Kapitel 2.12 der DGUV Regel 100-500. Die Regeln sind ähnlich: Die Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt, geeignet und unterwiesen sein und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Außerdem müssen sie vom Arbeitgeber mit dem Führen der Maschine beauftragt sein, am besten schriftlich. Auch hier ist die jährliche Unterweisung Pflicht.

Den Überblick behalten

Welcher Fahrer hat einen Ausweis, wer ist beauftragt, und wann war die letzte Unterweisung? In unserem Ampel-System sehen Sie das für jeden Fahrer auf einen Blick. Fahrer ohne Ausweis stehen auf Rot, fällige Unterweisungen auf Gelb.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.