Lenk- und Ruhezeiten: Was Speditionen ihren Fahrern vermitteln müssen
- Die Regeln stehen in der VO (EG) 561/2006. Sie gelten für Lkw über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger.
- Die Spedition muss die Arbeit so planen, dass die Regeln einzuhalten sind. Sie muss ihre Fahrer anweisen und die Einhaltung regelmäßig prüfen (Art. 10).
- Wir empfehlen eine eigene jährliche Unterweisung zu Lenk- und Ruhezeiten, getrennt von der zum digitalen Tachographen.
Übermüdung ist eine der häufigsten Unfallursachen im Güterverkehr. Die EU hat deshalb genau festgelegt, wie lange ein Fahrer am Steuer sitzen darf und wie viel Ruhe er braucht. Verantwortlich dafür sind nicht nur die Fahrer, sondern auch die Spedition.
Die wichtigsten Grenzwerte
| Regel | Grenzwert |
|---|---|
| Tägliche Lenkzeit | max. 9 Stunden, zweimal pro Woche bis 10 Stunden |
| Wöchentliche Lenkzeit | max. 56 Stunden |
| Lenkzeit in zwei Wochen | max. 90 Stunden |
| Fahrtunterbrechung | 45 Minuten nach 4,5 Stunden, teilbar in 15 + 30 Minuten |
| Tägliche Ruhezeit | 11 Stunden, höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten auf 9 Stunden verkürzbar |
| Wöchentliche Ruhezeit | 45 Stunden, verkürzt mindestens 24 Stunden |
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Außerdem muss die Spedition die Touren so planen, dass Fahrer alle vier Wochen an den Standort des Unternehmens oder an ihren Wohnort zurückkehren können.
Was die Spedition tun muss
Nach Art. 10 VO (EG) 561/2006 hat das Unternehmen drei Pflichten:
- Planen: Touren und Aufträge so organisieren, dass die Fahrer die Regeln einhalten können.
- Anweisen: die Fahrer ordnungsgemäß über die Regeln informieren.
- Prüfen: regelmäßig kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden, zum Beispiel über die ausgelesenen Tachographendaten.
Verboten sind außerdem Prämien oder Lohnzuschläge nach gefahrener Strecke oder Liefermenge, wenn sie zu Verstößen verleiten können. Neben den Lenkzeiten gilt für angestellte Fahrer auch das Arbeitszeitgesetz (§ 21a ArbZG).
Was in die Unterweisung gehört
- alle Grenzwerte aus der Tabelle, mit Beispielen aus dem eigenen Tourenplan,
- der Unterschied zwischen Lenkzeit, anderer Arbeit, Bereitschaft und Ruhezeit,
- Sonderfälle wie Fährüberfahrten, Mehrfahrerbesatzung oder unvorhergesehene Ereignisse,
- wie Verstöße entstehen und wie die Spedition die Daten auswertet,
- an wen sich Fahrer wenden, wenn eine Tour nicht einzuhalten ist.
Wie oft unterwiesen werden muss, legt die Verordnung nicht fest. Sie verlangt „ordnungsgemäße“ Anweisungen und regelmäßige Kontrollen. In der Praxis hat sich die jährliche Unterweisung durchgesetzt. Sie wird mit Datum, Inhalt und Unterschrift der Fahrer dokumentiert.
Eine eigene Unterweisung, nicht nebenbei
Lenk- und Ruhezeiten und die Bedienung des Fahrtenschreibers hängen eng zusammen, sind aber zwei verschiedene Themen. Wir unterweisen sie deshalb getrennt. Mehr zum zweiten Thema finden Sie im Artikel Digitaler Tachograph: Unterweisungspflicht für Speditionen.
Den Überblick behalten
Bei 10, 20 oder 50 Fahrern ist schnell unklar, wer wann zuletzt unterwiesen wurde. In unserem Ampel-System sehen Sie für jeden Fahrer, ob die Unterweisung gültig ist (grün), bald fällig wird (gelb) oder fehlt (rot).
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ausnahmen und Sonderregeln, etwa für bestimmte Fahrzeuge oder Einsätze, sind hier nicht vollständig dargestellt. Stand: September 2026.